Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Booqly UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 6, 31177 Harsum (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von KI-Beratungs- und Implementierungsleistungen.
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt KI-Dienstleistungen, insbesondere:
- KI-Potenzialanalysen und Workshops
- Entwicklung und Implementierung von KI-Wissensassistenten (RAG-Systeme)
- Workflow-Automatisierung mittels KI-gestützter Prozesse
- KI-basierte Kundenservice-Chatbots
- Laufende Betreuung und Wartung (Retainer)
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines individuellen Angebots durch beide Parteien oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Angebot. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Einmalige Leistungen werden wie folgt fällig: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Abnahme der Leistung.
(3) Laufende Leistungen (Retainer) werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Die bei der KI-Potenzialanalyse gezahlte Vergütung wird bei Beauftragung eines Folgeprojekts innerhalb von 3 Monaten vollständig auf die Vergütung des Folgeprojekts angerechnet.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dokumente, Daten und Zugänge rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der befugt ist, im Rahmen des Projekts verbindliche Entscheidungen zu treffen.
(3) Verzögerungen, die durch eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 6 Leistungserbringung und Abnahme
(1) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach bestem fachlichen Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik.
(2) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(3) Nach Fertigstellung einer Leistung wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung schriftlich begründete Mängel rügt.
(4) KI-Systeme liefern Ergebnisse auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der KI-generierten Ausgaben. Die Überprüfung und Freigabe der Ergebnisse obliegt dem Auftraggeber.
§ 7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den individuell erstellten Konfigurationen und Anpassungen.
(2) Die eingesetzten Open-Source-Komponenten (u. a. Ollama, Qdrant, n8n, Open WebUI, Haystack) unterliegen ihren jeweiligen Open-Source-Lizenzen. Der Auftragnehmer erwirbt hieran keine eigenen Rechte und kann daher keine Rechte über die jeweilige Lizenz hinaus einräumen.
(3) Wiederverwendbare Methoden, Frameworks und generische Vorlagen, die der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung einsetzt oder entwickelt, verbleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
(2) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Der Auftragnehmer setzt KI-Systeme ausschließlich auf der Infrastruktur des Auftraggebers (On-Premise) oder in deutschen bzw. europäischen Rechenzentren ein. Eine Übermittlung von Kundendaten an Server außerhalb der EU/des EWR erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen.
(2) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels oder Neuerbringung der Leistung.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von KI-generierten Ausgaben. Die Verantwortung für geschäftliche Entscheidungen auf Basis von KI-Ergebnissen liegt beim Auftraggeber.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Projektaufträge enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistung.
(2) Retainer-Verträge (laufende Betreuung) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 12 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen und das Projekt in anonymisierter Form in Fallstudien darzustellen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Hildesheim.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben (salvatorische Klausel).